Ausgabe 27/21
Mit ihrem geplanten »Geschlechtseintragsänderungsgesetz« wollte die Bundesregierung, wie in Kopp exklusiv berichtet, jeder Person ab 14 Jahren das Recht geben, ihr Geschlecht völlig unabhängig von körperlichen Merkmalen selbst zu definieren. Jugendlichen sollte es mit diesem Gesetz ermöglicht werden, bei Gericht die Änderung des eigenen Geschlechtseintrags zu beantragen.