
Ausgabe 20/19
Mehrehen, die sogenannte Polygamie, sind in Deutschland verboten. Die Bundesregierung hat ein geplantes Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehen leben, jedoch aus einem aktuellen Gesetzentwurf gestrichen. Konsequenterweise, das muss man konzedieren. Denn wenn der Islam zu Deutschland gehört, dann gehören Kinderehen, Ehrenmorde und eben die islamische Vielweiberei ebenfalls zu Deutschland.








